Das Land OÖ unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die durch Nachhilfeunterricht entstehen. Konkret werden 150 Euro pro Kind pro Semester gefördert.
Als Nachhilfeinstitut nehmen wir an diesem Programm teil.
Wer wird gefördert?
Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis zur 9. Schulstufe
Was wird gefördert?
Die geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache.
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines für einen Nachhilfeunterricht bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung eingelöst, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz des Schülers / der Schülerin in Oberösterreich
- Antragsstellung seitens der Schule für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis zur 9. Schulstufe
- Die Schülerin / der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.
Quelle: Land OÖ
Wie beantrage ich den Nachhilfegutschein und wie löse ich diesen bei neunmalklug ein?
- Die Antragstellung erfolgt online unter https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/foerderungen-fuer-die-schule/nachhilfefoerderung/nachhilfefoerderung-beantragen.html.
- Dazu müssen Sie eine Bestätigung der Schule ausfüllen und beifügen, die vom Lehrer unterzeichnet werden muss.
- Um den Nachhilfegutschein bei neunmalklug einzulösen, schicken Sie uns bitte vor der Monatsabrechnung ein Foto des Gutscheins, den Sie einlösen möchten. Der Gutscheincode muss darauf ersichtlich sein.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Rechnung abzgl. des eingelösten Gutscheins.